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Flüssiggas-Installationen in Wohnmobilen, Wohnwagen und Vorzelten müssen laut Gesetz alle drei Jahre geprüft werden. Diese Kontrollen dürfen in der Schweiz nur durch qualifizierte Personen durchgeführt werden. Wobei dies den Besitzer nicht von seiner Verantwortung für die Anlage entbindet. Dieser muss zwischenzeitlich festgestellte Mängel natürlich fachmännisch reparieren lassen. Ein Kontrollbericht beschreibt eine Momentaufnahme, ist aber keine Garantie dafür, dass die Anlage bis zur nächsten Kontrolle fehlerfrei funktioniert.
Die Flüssiggasanlage wird auf Herz und Nieren geprüft. Die TCS Gaskontrolle erfolgt nach dem Reglement der CCS, basierend auf der EKAS Richtlinie Flüssiggas, Teil 2, und beinhaltet folgende Punkte:
Zentral ist die Druckprüfung mit der Manometer-Pumpe zur Kontrolle der Dichtheit. Dazu kommt eine eingehende Sichtprüfung aller Verbraucher sowie deren Brennprobe, um allfällige Gerätedefekte zu ermitteln. Geprüft werden müssen auch die Zündsicherungen und die Abgasführungen. In alten Aluminiumkaminen lauert durch Korrosion verursachte Undichtigkeit. Zu den weiteren Checkpunkten zählen Gasleitungen und Schnellverschlussventile.
Die Gasprüfung am Wohnwagen beginnt mit der Dichtigkeitsprüfung an der Anschlussstelle der Gasflaschen. Dazu gibt der Prüfer Druck auf das System und beobachtet den eventuellen Druckabfall über eine längere Zeit. Ist hier alles in Ordnung, gelangen die Einbauten ins Visier. Dabei setzt der Fachmann alle gasbetriebenen Geräte in Gang, begutachtet die Funktion und nimmt dann das Gas weg. Das ist der Moment absoluter Stille während der Gasprüfung vom Wohnmobil: Das feine Klickgeräusch, wenn die Zündsicherung anspricht, muss der Prüfer hören, um sich von dem einwandfreien Zustand zu überzeugen.
Im Aussenbereich kann die Gasprüfung vom Wohnwagen vergleichbar verlaufen, allerdings haben Sie als Wohnwagenbesitzer einige Möglichkeiten zur Hand, die Kosten günstig zu gestalten. Druckregler und Zuleitungen sind auf einwandfreien Zustand zu prüfen. Produktions- oder Ablaufdatum sind auf den Schlauch aufgedruckt oder auf dem Etikett des Druckminderers. Ein Austausch ist alle 10 Jahre vorgeschrieben. Zeigen sich vor diesem Datum feine Risse, ist ein Wechsel vor dem Ablaufdatum unvermeidbar.
Nach dem Wechsel hilft Lecksuchspray bei der Suche nach undichten Stellen. Obwohl der Campingfachhandel auch weiteres Zubehör für den Bau einer LPG-Anlage bereithält, ist Laien dringend davon abzuraten, grössere Umbauten selbst vorzunehmen. Ohne Gasprüfung am Wohnwagen ist auch die Inbetriebnahme unzulässig.
Basierend auf den asa Richtlinien 6, Ziffer 326 und 329 müssen die Flüssiggas-Installationen in Wohnmobilen,
Wohnwagen und Vorzelten in der Schweiz alle 3 Jahren von einer Fachperson
überprüft werden.
Ausführliche Informationen für Fahrzeuginhaber: asa-Richtlinien 6 (PDF-Download).
Mehr Informationen zu Kontrollinterval und Reglement für Kontrolleure: Richtlinie Flüssiggas (PDF-Download).